BVfK - Wochenendticker 19. Oktober 2019

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Internetbörsen: Immer wieder Ärger wegen Preiserhöhungen!

 

Preiskalkulationen beinhalten keinen Fairnessfaktor.

 

Nur Scharlatane machen Glauben, man könne sich den globalen Digital-Gewalten entgegenstellen.

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Fahrzeugankauf.de: Händlerbereich jetzt mit neuer Willkommensseite/Dashboard

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

BVfK-Vertragsformulare erklärt: Was steckt dahinter?

 

 

Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen".

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

die Post vom 10. Oktober von mobile.de mit der Betreffzeile „Danke für mehr als 20 Jahre Zusammenarbeit!“ brachte BVfK-Mitglied Markus G. auf die Palme. Dabei klangen die Zeilen von Geschäftsführer Malte Krüger doch so freundlich:

Sehr geehrter Herr …, Sie sind jetzt seit mehr als zwanzig Jahren Kunde bei uns - eine lange Strecke, die wir gemeinsam gefahren sind! Für Ihr Vertrauen und Ihre Loyalität möchten wir uns heute ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Als kleines Zeichen dafür, wie wichtig Sie uns sind, erhalten Sie heute Ihre ganz persönliche mobile.de Jubiläums-Urkunde. Lassen Sie uns auch die nächsten Jahre weiter gemeinsam Gas geben! Wir tun alles dafür, Sie in Ihrem Geschäft kräftig zu unterstützen und Sie in die Zukunft des Online-Fahrzeughandels zu begleiten. Mit herzlichen Grüßen, Malte Krüger, Geschäftsführer.

Die Antwort des Händlers folgte prompt:

Sehr geehrte Damen und Herren, Danke für mehr als 20 Jahre Zusammenarbeit! Danke für ihre Urkunde! Wichtiger wäre mir statt dieser ein fairer Preis für Ihre Dienstleistungen und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, als ständige, existenzbedrohende Preiserhöhungen (sorry: Preisanpassungen). Mein Geschäft wird immer schlechter, unter anderem dadurch, dass wir unverschämte Preise an mobile.de bezahlen!

In Berlin-Dreilinden rauft man sich mal wieder die Haare: „Warum bekommen immer nur wir diese aggressiven Reaktionen? Die anderen erhöhen doch auch regelmäßig die Preise, diesmal sogar früher, als wir!

Die Antwort ist schwer zu ergründen. Es hat wohl auch etwas mit verspielter Sympathie zu tun, die das seinerzeit von zwei Gebrauchtwagenhändlern und einigen IT- und Marketing-Spezies in Hamburg gegründete Unternehmen für sich verzeichnen konnte und die Börse zum Synonym für den Kfz-Internetmarktplatz werden ließ.

Denn eins dürfte jedem Unternehmer klar sein: Preiskalkulationen beinhalten keinen Fairnessfaktor - wie sollte das auch gehen? Jeder versucht das Optimum am Markt durchzusetzen, das gilt für Anwälte, die 500,- € je Stunde kassieren, ebenso wie für Autohändler und alle, die an unseren Geschäften partizipieren. Wenn das mal nicht so gut klappt, wie z.B. derzeit bei den Banken, wird denen auch niemand einen Fairnesszuschlag gewähren. Besonders deutlich wird dies übrigens am Beispiel von mobile.de zu deren Gründungszeit im Jahr 1999. Selbst kleine Händler waren es gewohnt, pro Monat bis zu 2.000,- DM für Zeitungswerbung auszugeben – mobile.de verlangte 99,- DM für unbegrenzt viele Fahrzeuge – bundesweit! Die Konsequenzen waren erfreulich und vernichtend gleichzeitig: Gerade die freien Händler sparten bei schnellerem Absatz große Summen und gleichzeitig begann ein großes Zeitungssterben.

So hart das auch klingen mag: Das ist freie Marktwirtschaft mit seinen Facetten. Das Internet sorgt für den zusätzlichen Turbofaktor.

Nur Scharlatane machen Glauben, man könne sich den globalen Digital-Gewalten entgegenstellen.

Sicherlich kann man an vielen Stellschrauben drehen, miteinander reden, juristisch diskutieren und streiten. Am Ende hilft dies jedoch nur wenig, wenn man sich selbst nicht bewegt.

BVfK-Mitglieder sind Teil einer Gemeinschaft, die sich vor fast zwanzig Jahren gegründet hat, um Kräfte und Kompetenzen zu bündeln um seine Mitglieder zukunftsfähig zu machen und mit an den Rahmenbedingungen zu arbeiten – was übrigens bereits zu Beginn zu einer am Ende vor dem OLG-Hamburg siegreichen Auseinandersetzung gegen mobile.de führte.

Das hilft heute keinem mehr weiter. Es gilt Lösungen zu suchen. Das wirksamste Rezept gegen Preiserhöhungen ist die Kündigung. Das jedoch geht nur, wenn es Alternativen gibt. Die findet man nicht nur in München, sondern in Form einer Vielzahl von Maßnahmen, die der BVfK mit dem Arbeitstitel „Unabhängigkeitserklärung“, zu finden in 45 Folgen im Newsletter-Archiv, ständig weiterentwickelt.

Schauen Sie doch mal rein und finden hier jede Menge vom BVfK-Rezept:

 Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Fahrzeugankauf.de: Händlerbereich jetzt mit neuer Willkommensseite/Dashboard

Der Händlerbereich der BVfK-Plattform heißt Sie ab sofort mit einer neuen Dashboardseite willkommen. Dort finden Sie die wichtigsten Links zu den einzelnen Bereichen, wie z. Bsp. B2B-Angebote, C2B-Angebote, Fahrzeugimport etc. Mit der neuen Seite möchten wir den Nutzern der Plattform den Einstieg erleichtern und für noch mehr Komfort sorgen.

 

Neuer Newsbereich  

ab sofort werden Sie auf der rechten Dashboardseite auch über aktuelle Neuigkeiten informiert. Somit wissen Sie direkt Bescheid, wenn neue Funktionen zur Verfügung stehen oder andere Änderungen in Kraft treten, die unsere Plattform betreffen. Künftig finden Sie die älteren News auf einer Archivseite, die Ihnen ab Anfang nächster Woche zur Verfügung steht.

Aktuelle Neuzugänge

Im unteren Bereich der Seite finden Sie die letzten 4 Fahrzeuge, die auf über die Plattform angeboten werden. Dabei sind B2B und C2B-Angebote gleichermaßen erfasst. 

In Planung

Ebenfalls für die nächste Woche geplant ist ein "Tools"-Bereich, in dem Sie dann neben Logos und Hinweistexten auch Ihren persönlichen iFrame für den Fahrzeugankauf auf Ihrer Homepage finden. 

Sie haben noch mehr Ideen, um die Plattform zu verbessern? 

Dann loggen Sie sich schnell auf der BVfK-Plattform ein und teilen Sie uns Ihre Optimierungsvorschläge über unser Ideen- und Projektplanungsforum mit. 

>>> Zum Login

Ein erholsames Wochenende wünscht

Ihre BVfK-IT

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Classic Remise und BVfK laden zum Workshop mit Dr. Knoop ein.

Das Thema: „Rechtsichere Gestaltung von Fahrzeuginseraten und Fahrzeugbeschreibungen im Kaufvertrag - Gewährleistungsfallen beim Oldtimerkauf“.

BVfK-Vertragsanwalt Dr Götz Knoop, Spezialist im Oldtimerrecht und Verfasser des Standardwerkes „Oldtimerrecht“ erläutert anhand von Praxisbeispielen, welche Auswirkungen die Fahrzeugbeschreibung in Inseraten und Kaufverträgen auf die späteren Gewährleistungsfragen haben.

Anhand einzelner Beispiele werden die häufig vorkommenden Formulierungen auf ihre juristische Tragweite untersucht und alternative Formulierungsmöglichkeiten erarbeitet.

Ferner wird die Bedeutung der Oldtimerzulassung ebenso besprochen, wie Gutachten, die dem Interessenten präsentiert und ggf. im Zuge der Verkaufsverhandlungen eingeholt werden. Thema wird hierbei auch die Haftung der Gutachter sowohl gegenüber Käufern als auch gegenüber Verkäufern sein.

Termin: Montag 4. November 2019, 10.00 h – 14.00 h

Ort: Classic Remise Berlin, Wiebestraße 36-37, 10553 Berlin

Kostenbeitrag: 100,00 € incl. MwST. / BVfK-Mitglieder 80,- €

Anmeldung bis 31. Oktober 2019 per E-Mail an oldtimer@bvfk.de oder b.neander@remise.de

Die Classic Remise Berlin.

Zwischen dem Schloss Charlottenburg auf der einen und dem Schloss Bellevue und Reichstag auf der anderen Seite, befindet sich die Classic Remise Berlin in bester historischer Gesellschaft. Über 250 Oldtimer sind bei dortigen Veranstaltungen die Ehrengäste.

Bild: Lange CI GmbH

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

BVfK-Vertragsformulare erklärt: Was steckt dahinter?

Vertrag für den Verkauf eines Gebrauchtfahrzeugs an einen privaten Käufer

Bei der Nachfrage nach BVfK-Vertragsformularen steht er an erster Stelle: Der Vertrag für den Gebrauchtfahrzeugverkauf an einen Verbraucher. Bei optimaler Nutzung des Formulars kann der Händler schon vielen Gewährleistungsrisiken vorbeugen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass dem Händler die Zusammenhänge und Hintergründe bewusst gemacht werden. Welche Gedanken und Überlegungen liegen also der Entwicklung des Vertrags zugrunde?

Besonders wichtig und deswegen in unserem Formular direkt auf Seite 1 oben gut sichtbar angebracht, ist die Möglichkeit, bei einem Verbrauchergeschäft die Haftungsdauer für Sach- und Rechtsmängel von zwei Jahren auf ein Jahr zu reduzieren. Einen solchen Passus enthalten die meisten Vertragsmuster. Aber Vorsicht: Damit die Reduzierung einer rechtlichen Überprüfung im Streitfall auch Stand hält, muss sie sehr präzise formuliert sein! Eine pauschale Reduzierung der Frist für alle in Frage kommenden Ansprüche ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht erlaubt. Die standardmäßige Erklärung „1 Jahr Gewährleistung“ ist daher unwirksam. Wer an dieser Stelle nicht präzise formuliert, läuft Gefahr, über die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren für auftretende Sachmängel zu haften! An dieser Stelle hat es zuletzt wegen einer EuGH-Entscheidung („Ferenschild“) Anpassungen gegeben. Möglicherweise ergibt sich zukünftig durch die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie weiterer Handlungsbedarf (Einzelheiten hierzu erfahren Sie im Wochenendticker vom 30.03.2019).

Ein weiteres besonders wichtiges Merkmal der BVfK-Vertragsformulare ist die Unterscheidung zwischen den Angaben laut Fahrzeugpapieren einerseits, sowie denjenigen, die vom Vorbesitzer oder Lieferanten stammen und schließlich solchen Eigenschaften, die der Verkäufer selbst zusichert. Dies kann von Bedeutung sein, wenn sich später einmal herausstellt, dass auch der gewerbliche Verkäufer trotz größter Sorgfalt falschen Informationen aufgesessen ist. Diese Art der Darstellung geht mit dem grundsätzlichen Bemühen um Transparenz und Vermeidung von Missverständnissen einher. Dazu zählt auch das Bedürfnis, deutlich zu machen, dass auch der Gebrauchtwagen-Fachmann nur begrenzte Kenntnisse über die Historie eines Gebrauchtwagens hat und die Ungewissheiten mit dem Fahrzeugalter und der Anzahl der Vorbesitzer steigen. Dann stellt sich nämlich die Frage, wer das in jedem Gebrauchtwagen innewohnende Defekt- und auch sonstige Risiko trägt. Dem Argument des Kfz-Händlers, dass gewisse Probleme bei einem Gebrauchtwagen durchaus üblich und damit nicht zwangsläufig als Sachmangel in kaufrechtlicher Hinsicht einzustufen sind, werden bekanntermaßen dann von Kundenseite oft angebliche Anpreisungen und vollmundigen Versprechungen des Verkäufers entgegengehalten. Auch hier helfen Ihnen die BVfK-Vertragsformulare Missverständnisse zu vermeiden, welche die Gerichte sonst in der Regel zu Gunsten des schützenswerten Verbrauchers auslegen. Was spricht dagegen, auch darüber zu sprechen, was unbekannt ist? Grundsätzlich nichts, sofern es allerdings auch tatsächlich unbekannt ist. Bei den BVfK-Formularen besteht daher bei der Frage zur Eigenschaft als Miet- oder Fahrschulwagen neben dem sonst üblichen „ja“ oder „nein“ ein zusätzliches Ankreuzfeld „unbekannt“.

Weiter geht es mit dem Thema bereits bekannter Mängel, sowie besonders heikel: Der Frage nach Unfallschäden. Der BGH ist nicht nur der Auffassung, dass jede Beule als Unfall einzustufen ist, sondern darüber hinaus auch noch der Meinung, dass der private Käufer generell von Unfallfreiheit ausgehen kann, sofern nicht auf das Gegenteil hingewiesen wird. Auch diesem Aspekt tragen die BVfK-Formulare Rechnung. Sie möchten allerdings nicht kaschieren, sondern Grenzen ziehen zu dem Wissen, über welches der Kfz-Händler verfügt und verfügen kann, sowie zu dem Bereich, in dem sinnvollerweise ein Gutachter hinzugezogen werden sollte. Wir fragen also den Kunden:

„Reichen Ihnen die meist begrenzten Informationen des Verkäufers aus, da Ihnen dies zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht so wichtig ist, oder möchten Sie es lieber genauer wissen?"

Dann sollten Sie sich jetzt entscheiden und wir lassen ein kaufbegleitendes Gutachten anfertigen. Auf dieses Gutachten wird dann auf der Seite 2 des Vertragsformulars nochmals im Detail eingegangen. So besteht bei unerwarteten negativen Erkenntnissen die Möglichkeit der Nachverhandlung oder auch des Rücktritts vom Vertrag, bevor das Fahrzeug ausgeliefert wurde. Das alles macht deshalb Sinn, da dies der günstigste Zeitpunkt ist, ein Problem zu lösen, welches, je später es auftaucht, umso teurer werden dürfte.

Zurück zur Seite 1: Der Platz für Sonderausstattungen ist eher knapp gehalten, da diese nicht unbedingt im Vertrag genannt werden müssen, gegebenenfalls jedoch ein Preisschild oder eine aktuelle Internetwerbung beigefügt werden kann, was deutlich macht, dass die Angaben in der Werbung dem Vertrag zuwachsen, sofern dort nichts Abweichendes erwähnt wurde.

Ebenfalls aufgenommen wurde der Punkt Garantie. Hier kann der Kunde ausdrücklich erklären, keine Garantie abschließen zu wollen. Macht er dies, kann er bei einer eventuellen Auseinandersetzung nicht behaupten, man habe eine Garantie versprochen, mithin ein Haltbarkeitsversprechen abgegeben.

Ein wichtiger Punkt am Ende der Seite 1: Hier kann der Verkäufer die zunächst einseitig bindende Willenserklärung des Käufers sofort bestätigen, sofern nicht aus irgendwelchen Gründen eine Disposition oder Entscheidungsfrist erforderlich ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein verkaufender Mitarbeiter den Vertrag zuvor von der Geschäftsleitung genehmigen lassen muss. Dann sollte kurzfristig, spätestens innerhalb von fünf Werktagen - bei noch zu erstellenden Gutachten innerhalb von 14 Tagen - der Vertrag bestätigt/die verbindliche Bestellung angenommen werden, da die einseitige Bindungswirkung des Kunden sonst verfällt und er nicht mehr verpflichtet ist, das Fahrzeug abzunehmen.

Damit kommen wir nochmals zur Seite 2 des Vertragsformulars: Auch hier zieht sich das Bedürfnis nach Transparenz und Abgrenzung wie ein roter Faden durch die verschiedenen Regelungen. Dies folgt dem Grundsatz: 

„Man kann alles verkaufen, muss es nur richtig beschreiben!“

Zum richtigen Beschreiben gehört allerdings auch - sofern dies tatsächlich der Fall ist - die Aussage über eventuelles „Nichtwissen“. Das betrifft u. U. solche wichtigen Merkmale wie Gesamtlaufleistung oder Unfallfreiheit. Zum Thema „Unfallhistorie“ sei die kaufbegleitende BVfK-Checkliste erwähnt, die immer dann verwendet werden sollte, wenn kein kaufbegleitendes Gutachten erstellt wird. Bekanntermaßen ist es dem BVfK ein sehr großes Anliegen, die Folgen der hier wirklichkeitsfremden BGH-Rechtsprechung im Rahmen des Möglichen zu korrigieren. Hintergrundinformationen zur Problematik liefert das Video über die Podiumsdiskussion beim BVfK-Kongress 2014, welches über diesen Link zu erreichen ist:

>>> BVfK-Podiumsdiskussion: Unfallwagen richtig verkaufen 

Hier wird auch erstmals die BVfK-eigene Definition als Alternative vorgestellt. Sie findet sich dementsprechend auch in den BVfK-Vertragsformularen wieder, wo eine konkrete Bagatellgrenze von 5 %, maximal 500 € Wertminderung eingezogen, womit letztendlich die üblichen Spuren, die ein Fahrzeug im Laufe seines Lebens mehr oder weniger erfährt, berücksichtigt sind, ohne dass jemand glaubt, dass seinerzeit ein Unfall passiert ist.

Mit all diesen Regelungsvorschläge öffnen wir übrigens dem seriösen Fahrzeughandel die Tür zum Bereich älterer und damit risikobehafteter Fahrzeuge, damit dieses Geschäft nicht vollständig dem Privatmarkt zufällt, auf dem der schützenswerte Verbraucher so gut wie gar nicht geschützt wird.

Wir hoffen, Ihnen damit wichtige Erläuterungen zu einem aufwändig konzipierten Vertragsformular gegeben zu haben, die Ihnen helfen, Ihre Geschäfte noch sicherer zu machen. Bitte beachten Sie, dass die Formulare Eigentum Ihres BVfK sind und ausschließlich den BVfK-Mitgliedern ohne weitere Kosten in digitaler Form zur Verfügung stehen. Sie sind also nicht beliebiges Allgemeingut, was man großzügig an seine Kollegen verteilt.

Wichtig auch: Die hier verwendeten Regelungen beziehen sich auf die am häufigsten vorkommenden Standardsituationen im Gebrauchtwagengeschäft an private Kunden. Sie können allerdings nicht jede individuelle Konstellation berücksichtigen. Sollten Sie also spezielle Gestaltungs- oder Änderungswünsche haben, stehen Ihnen die BVfK-Juristen auch hierfür gerne zur Verfügung. Dringend abraten möchten wir von Eigenkreationen, Spezialrezepten oder Mixturen aus mehreren Vertragsmustern. Das geht meistens in die Hose und wird erheblich teurer, als eine unter Berücksichtigung ganzheitlicher Aspekte durchgeführte Individualisierung, welche mit lediglich 90 € pro Stunde zu vergüten ist.

Hier finden Sie nun die aktuellen Formulare, die wir heute erklärt und besprochen haben.

>>> BVfK-VERTRAG-GEBRAUCHT-PRIVAT

>>> LINK ZU BVfK-CHECKLISTE NACH GW 2002

rechtsabteilung@bvfk.de 

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

4. November 2019: Workshop Oldtimerrecht in der Classic-Remise Berlin.

Classic Remise und der Bundesverband freier Kfz-Händler e.V. laden zum Workshop ein:

„Rechtsichere Gestaltung von Fahrzeuginseraten und Fahrzeugbeschreibungen im Kaufvertrag; Gewährleistungsfallen beim Oldtimerkauf“

Sonderpreis für BVfK-Mitglieder: 80,00 € incl. MwST.

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie hier: https://www.bvfk.de/bvfk-workshop-mit-der-classic-remise-am-04-november-2019-in-berlin/

 23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen"

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